Eine Buchführung muss den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern – kurz GoBD – entsprechen. Das bedeutet unter anderem dass Belege zeitnah erfasst, Buchungen unveränderbar dokumentiert und alle Unterlagen revisionssicher aufbewahrt werden müssen. Die GoBD sind ein vom Bundesfinanzministerium herausgegebene Verwaltungsvorschrift die verbindlich vorschreibt wie Unternehmen ihre Buchführung zu getsalten haben.