Privatpersonen im Steuerrecht
Warum stehen viele Personen jedes Jahr vor der gleichen Herausforderung Steuererklärungen beim Finanzamt einreichen zu müssen?
Mit bereits dem folgenden Satz öffnet sich die Tür ins Einkommenssteuerrecht und dahinter offenbart sich eine Paragrafenlandschaft, deren Änderungsgeschwindigkeit auf der legislativen Polposition steht.
„Natürliche Personen, die im
Inland einen Wohnsitz oder ihren
gewöhnlichen Aufenthalt haben,
sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig
(§ 1 Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz)“.
Hinter jeder natürlichen Person mit ihren Lebensumständen spiegelt sich somit ein ganz individueller persönlicher Steuerfall mit eigenem Charakter, der im Rahmen einer Einkommensteuer-Erklärung offengelegt werden muss.